§ 1 Vertragsgrundlagen

Unsere Verträge werden entweder nach BGB "Bürgerliches Gesetzbuch" oder nach VOB "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" abgeschlossen.

Grundsätzlich gilt immer das BGB als Vertragsgrundlage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wird ein VOB Vertrag vereinbart, so gelten für Malerarbeiten im speziellen unter Teil C der VOB die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten

 

§ 2 Angebot und Preise

An Angebote halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere drei Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden, jedoch nicht ohne unsere gesonderte Genehmigung. Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.

 

§ 4 Witterung

Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.

 

§ 5 Gewährleistung

Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen wird, haften wir nicht.

 

§ 6 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten der Ort unseres Betriebssitzes.

 

§ 7 Schriftform

Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

 

 

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